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BFH, 18.06.1993 - VI R 83/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berechnung der Lohnsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.07.1991 - V R 72/87
Der Geschäftsführer einer GmbH, der Steuern zum Vorteil der GmbH hinterzieht, ist …
Auszug aus BFH, 18.06.1993 - VI R 83/91
Sie sind aber nicht selbst Abzugsverpflichtete und daher, auch wenn sie Lohnsteuer vorsätzlich nicht einbehalten, nicht Schuldner der Hinterziehungszinsen (vgl. zum Fall einer GmbH auch das BFH-Urteil vom 18. Juli 1991 V R 72/87, BFHE 164, 506, BStBl II 1991, 781). - BFH, 27.09.1991 - VI R 159/89
Der Geschäftsführer einer KG, der Lohnsteuer vorsätzlich nicht einbehält, …
Auszug aus BFH, 18.06.1993 - VI R 83/91
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in dem nach der Vorentscheidung ergangenen Urteil vom 27. September 1991 VI R 159/89 (BFHE 166, 4 [BFH 27.09.1991 - VI R 159/89], BStBl II 1992, 163), auf dessen Begründung verwiesen wird, entschieden hat, geht die Auslegung der Vorschrift des § 235 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 dahin, daß sie ausschließlich eine Zinsschuldnerschaft des Abzugs- oder Entrichtungsverpflichteten begründet.