Rechtsprechung
   BFH, 18.06.1993 - VI R 83/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,17234
BFH, 18.06.1993 - VI R 83/91 (https://dejure.org/1993,17234)
BFH, Entscheidung vom 18.06.1993 - VI R 83/91 (https://dejure.org/1993,17234)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - VI R 83/91 (https://dejure.org/1993,17234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,17234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.07.1991 - V R 72/87

    Der Geschäftsführer einer GmbH, der Steuern zum Vorteil der GmbH hinterzieht, ist

    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - VI R 83/91
    Sie sind aber nicht selbst Abzugsverpflichtete und daher, auch wenn sie Lohnsteuer vorsätzlich nicht einbehalten, nicht Schuldner der Hinterziehungszinsen (vgl. zum Fall einer GmbH auch das BFH-Urteil vom 18. Juli 1991 V R 72/87, BFHE 164, 506, BStBl II 1991, 781).
  • BFH, 27.09.1991 - VI R 159/89

    Der Geschäftsführer einer KG, der Lohnsteuer vorsätzlich nicht einbehält,

    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - VI R 83/91
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in dem nach der Vorentscheidung ergangenen Urteil vom 27. September 1991 VI R 159/89 (BFHE 166, 4 [BFH 27.09.1991 - VI R 159/89], BStBl II 1992, 163), auf dessen Begründung verwiesen wird, entschieden hat, geht die Auslegung der Vorschrift des § 235 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 dahin, daß sie ausschließlich eine Zinsschuldnerschaft des Abzugs- oder Entrichtungsverpflichteten begründet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht